Eine Rechtsanwältin, die Sie versteht
Rechtsgebiete, in denen ich Sie unterstütze
Neben dem Familienrecht und der Mediation, die sich besonders bei Beteiligten, die sich kennen, anwenden lässt, gibt viele weitere Rechtsfälle, bei denen ich Ihnen helfen kann. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr allgemeines Recht gegen Dritte durchsetzen möchten.
Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Teil vom Zivilrecht und im BGB geregelt. Hierbei kann es sich um Ehe und die Familie mit Eheschließung, Scheidung oder Unterhalt handeln. Aber auch die Rechtsbeziehung von Vater und Mutter zu den Kindern wird geregelt, z. B. das Sorgerecht, Vaterschaftsrecht und das Recht des Kindes auf Unterhalt. Auf diesem Gebiet habe ich mich als Fachanwältin qualifiziert und kann Ihnen besonders gut helfen.

Erbrecht
Das Erbrecht trifft jeden irgendwann mal, denn dort geht es um Erben und Vererben. Wir klären mit Ihnen Fragen, ob Sie ein Testament machen sollten und worauf Sie dabei achten müssen. Natürlich werden Sie auch über Belastungen informiert, die dabei entstehen können. Unsere Unterstützung haben Sie auch im Fall eines Erbes, wenn Sie Ihre Pflichtteilansprüche geltend machen möchten.
Die Mediation - Einen anderen Weg einschlagen
Mediation ist eine außergerichtliche Form der Lösung von jeglichen Konflikten. Kennzeichnend für dieses Verfahren ist vor allem, dass die Beteiligten eines Konfliktes eigenverantwortlich und freiwillig versuchen, eine Lösung zu finden. Dabei werden sie von einem unabhängigen Mediator unterstützt. Im Gegensatz zu einem Richter oder einem Schlichter besitzt der Mediator keine Entscheidungsbefugnis, sondern moderiert und hilft den Parteien als neutraler Dritter eine Lösung ihrer Konflikte selbständig und eigenverantwortlich zu finden. Durch die spezielle Zusatzausbildung des Mediators leitet dieser die Parteien an, eine schnelle und flexible und in der Regel auch kostengünstige Regelung der Konfliktlösung zu finden.


Wann sollten Sie über Mediation nachdenken?
Die Mediation verspricht immer dann einen besonders großen Erfolg, wenn die Konfliktparteien sich kennen und trotz des Konfliktes beiderseits ein grundsätzliches Interesse daran besteht, die Beziehung – in welcher Form auch immer – aufrechtzuerhalten.
Unsere Rechtsgebiete
Natürlich ist eine Mediation nur besonders effektiv anzuwenden, wenn die Beteiligten sich kennen. Es gibt auch weitere Rechtsfälle, denen wir uns widmen und diese möchten wir Ihnen gerne vorstellen:
Familienrecht:
- Trennung und Scheidung
- Eheverträge
- Unterhalt
- Zugewinn
- Kindschaftsrecht, insbesondere Umgang und elterliche Sorge
- Vermögensauseinandersetzungen
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Erb- und Pflichtteilsrecht:
- Erben
- Vererben und lebzeitig schenken
- Testamentsgestaltung
- Erbengemeinschaften
- Nachfolgeregelungen
Mediation
- kreative Konfliktlösungen im Erb- und Familienrecht
Arbeitsrecht
- Kündigung
- Kündigungsschutz
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
Zwangsvollstreckungen und Inkasso
- Durchsetzung von Titel und Zwangsvollstreckungen
- Forderungsmanagement
Strafrecht und Jugendrecht
- Rechtzeitig Hilfe holen
- BtmG
- Opferschutz
- Nebenklage
- Zeugenbetreuung
Wirtschaftsrecht
- Unlauterer Wettbewerb
- Marken und Warenzeichen
Gesellschaftsrecht
- Vermittlungen von Gesellschafterstreitigkeiten
- Nachfolgeregelungen
- Konflikte in Unternehmen
Privates Baurecht:
- Werkverträge mit Bauunternehmen und Architekt
- Beweissicherungsverfahren